Blutzuckertest
Häufig wird ein Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) mit erhöhten Blutzuckerwerten der Mutter nicht erkannt. Dabei kann ein nicht erkannter Gestationsdiabetes zu erheblichen kindlichen Schädigungen führen.
Nicht nur, dass die Kinder bei der Geburt häufig sehr schwer sind (meist über 4000 g), es besteht auch die Gefahr, dass es bei größeren Kindern unter der Entbindung zu Verzögerungen der Geburt mit möglichen Geburtsverletzungen kommen kann. Diese Kinder haben auch ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko. So treten z.B. gehäuft Herzfehler auf. Bei der Entbindung sind die Neugeborenen durch eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) bedroht. Weil bereits in der Schwangerschaft die kindliche Bauchspeicheldrüse durch Überproduktion von Insulin Schaden nehmen kann, entwickeln diese Kinder nicht selten bereits in frühen Jahren eine Zuckererkrankung (juveniler Diabetes mellitus Typ1). Unerkannter und nicht behandelter Gestationsdiabetes kann auch zu einer die Schwangerschaft bedohenden Präeklamsie mit Anstieg des Blutdruckes, Wassereinlagerung und erhöhter Eiweißausscheidung der Schwangeren führen. Hierdurch kann eine erhebliche Gefahr für Mutter und Kind entstehen. Im Falle einer entsprechenden Behandlung des Gestationsdiabetes durch Ernährungsumstellung (Diät) oder ggfls. durch Gabe von Insulin entwickelt sich das Kind in aller Regel ganz normal.
Der Zuckertest wird zwischen der 24+0. und 27+6. SSW durchgeführt. Er gliedert sich in zwei Teile: Zunächst wird ein Vortest mit 50 g Zucker in nicht nüchternem Zustand vorgenommen. Sofern dieser Test auffällig ist, schließt sich eine zweite Untersuchung mit 75 g Zucker in nüchternem Zustand an. Falls auch dieser Test auffällig ist, liegt ein Gestationsdiabetes vor, der die Einbeziehung eines Diabetologen dringend erforderlich machen sollte.
Die Kosten der Durchführung beider Tests wird von den Krankenkassen getragen.